ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER Streametal GbR

Stand 01.02.2023

1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Streametal GbR, Hauptstr.34,52355 Düren (im Folgenden „Streametal“) und dem Kunden. Die AVB sind insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen („Ware“) relevant. Sie sind ein Bestandteil aller Verträge, die Streametal mit dem Kunden für Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote von Streametal an den Kunden, selbst wenn sie nicht erneut separat vereinbart werden.

1.2 Zusätzlich regeln die AVB auch den Informationsaustausch und die Vertragsanbahnung zwischen dem Kunden und Streametal in Bezug auf die angebotenen Lieferungen und Leistungen von Streametal.

1.3 Die Geltung der AVB erstreckt sich ausschließlich auf Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.4 Die AVB sind ausschließlich gültig. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Streametal ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Diese Zustimmung ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn Streametal Kenntnis von den AGB des Kunden hat und eine Bestellung annimmt.

2. Angebot, Vertragsschluss
2.1 Streametal ist ein zuverlässiger Partner für die Herstellung von mechanischen Bauteilen. Um ein Fertigungsprojekt bei Streametal anzufordern, haben Kunden die Möglichkeit, Anfragen schriftlich per E-Mail oder Fax oder telefonisch zu stellen. Darüber hinaus bietet Streametal eine Online-Plattform („Kundenplattform“) auf ihrer Website www.Streametal.com an, auf der Kunden Projektanfragen stellen können.

2.2 Durch die Nutzung der Kundenplattform erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er bei der Projektanfrage im Kontaktformular vollständige, genaue, aktuelle und wahrheitsgemäße Kontaktdaten angibt.

2.3 Sobald die Projektanfrage bei Streametal eingegangen ist, wird diese analysiert und geprüft. Dabei werden gegebenenfalls Angebote von Zulieferern und Partnerbetrieben eingeholt. Auf Basis der gewonnenen Informationen erstellt Streametal eine Kalkulation über den voraussichtlichen Preis und die voraussichtliche Lieferzeit der Ware (nachfolgend „Fertigungsinformationen“) und teilt dem Kunden diese mit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fertigungsinformationen auf fristgebundenen Angeboten von Zulieferern und Partnerbetrieben von Streametal basieren und sich die voraussichtlichen Preise und Lieferzeiten nach Ablauf dieser Fristen ändern können. Dies ist in der Regel nach 20 Werktagen nach Erhalt der Fertigungsinformationen der Fall. Daher kann es bei späteren Bestellungen zu einer Nachkalkulation kommen, insbesondere wenn die Angaben des Kunden in der verbindlichen Bestellung von denen in der Projektanfrage abweichen, beispielsweise hinsichtlich der Stückzahl.

2.4 Wenn der Kunde die Ware bestellt, handelt es sich um ein verbindliches Vertragsangebot. Streametal ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Falls es Verzögerungen bei der Annahme gibt, wird Streametal den Kunden umgehend darüber informieren.

2.5 Streametal akzeptiert Bestellungen elektronisch durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung. Die Bestellung sowie die Auftragsbestätigung, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bilden den vertraglichen Rahmen für die Leistungen von Streametal, die unter dem Fertigungsvertrag erbracht werden.

2.6 Streametal kann befugt sein, Dritte mit der Herstellung der vom Kunden im Rahmen eines Fertigungsprojekts bestellten Teile zu beauftragen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Streametal ist nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Pflicht, Streametal eine vollständige und korrekte Spezifikation für die Durchführung des Fertigungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Jegliche Zeichnungen, Grafiken, Muster und andere Informationen, die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Fertigungsprojekt an Streametal übergeben oder Streametal zur Verfügung gestellt werden, müssen in jeder Hinsicht korrekt und vollständig sein.

3.2 Der Kunde garantiert Streametal, dass er berechtigt ist, die Spezifikationen zu verwenden, und räumt Streametal die notwendigen Nutzungsrechte ein, um die Bestellung durchzuführen. Hierzu gehört auch die Übermittlung der Spezifikationen an Partnerbetriebe und andere Vertragspartner, die Streametal zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Lieferungen einsetzt.

3.3 Der Kunde garantiert Streametal, dass die bestellte Ware unter dem Fertigungsvertrag (a) ausschließlich für gesetzeskonforme Zwecke bestellt und verwendet wird; (b) nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genutzt wird; (c) weder für Waffen noch für Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes verwendet oder in Auftrag gegeben wird; (d) nicht für den Export in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt ist oder verwendet wird.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Der im Fertigungsvertrag angegebene Preis ist verbindlich und nicht verhandelbar. Die Preise verstehen sich ab Werk und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten für Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Alle zusätzlichen Kosten wie Zölle, Gebühren, Steuern und öffentliche Abgaben sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Kunden übernommen werden.

4.2 Streametal ist berechtigt, dem Kunden unmittelbar nach Mitteilung der Abholbereitschaft oder zu jedem anderen Zeitpunkt eine Rechnung für die Produkte auszustellen.

4.3 Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Betrag bei Streametal eingegangen ist. Wenn der Kunde bei Fälligkeit nicht zahlt, werden die ausstehenden Beträge ab dem Fälligkeitstag mit einem Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. verzinst. Streametal behält sich das Recht vor, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.4 Der Kunde kann Gegenforderungen nur dann mit offenen Rechnungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn sie sich aus demselben Vertrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgte.

4.5 Sollten Streametal nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen und die Bezahlung der offenen Forderungen von Streametal aus dem betreffenden Vertragsverhältnis gefährden, ist Streametal berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

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Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitsrisiken birgt und nicht lückenlos gegen den Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

5. Lieferung, Lieferzeit
5.1 Die Lieferungen erfolgen gemäß den Incoterms 2020 ab Werk (EXW). Sofern jedoch eine abweichende Versendung der Ware vereinbart wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder einen anderen von Streametal bestimmten Dritten übergeben wurde, wobei der Beginn des Verladevorgangs als maßgeblich gilt. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen oder falls Streametal zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Versand oder Installation, übernommen hat. Bitte beachten Sie, dass eine lückenlose Sicherheit der Datenübertragung im Internet, wie zum Beispiel bei der Kommunikation per E-Mail, nicht garantiert werden kann.

5.2 Streametal gibt voraussichtliche Lieferfristen und -termine an, die nur als ungefähre Angaben zu verstehen sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Wenn eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere Person, die mit dem Transport beauftragt ist.

5.3 Streametal kann den vereinbarten Liefertermin nur einhalten, wenn die Ware von den Partnerbetrieben rechtzeitig und inhaltlich korrekt geliefert wird. Falls Streametal die Vorlieferung aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, nicht in Empfang nehmen kann, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.

5.4 Soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks verwendbar ist, behält sich Streametal das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen, sofern die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, Streametal erklärt sich bereit, diese Kosten zu übernehmen.

5.5 Sollte Streametal in Verzug geraten oder aus irgendeinem Grund eine Lieferung oder Leistung unmöglich werden, haftet Streametal gemäß Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Schadensersatz.

5.6 Sofern im Fertigungsvertrag eine Abnahme vorgesehen ist, muss der Kunde diese innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung durchführen. Unterbleibt die Abnahme, gilt sie als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich spezifische Mängel, ohne Beeinträchtigung der Ziff. 7.3 dieser AVB, beanstandet und diese Beanstandung bei Streametal eingeht. Die Einhaltung der Frist wird anhand des Eingangs der Beanstandung bei Streametal festgestellt. Ebenso gilt die Abnahme als erfolgt, wenn die Ware in Betrieb genommen wurde.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden behält sich Streametal das Eigentum an der gelieferten Ware vor, gemäß den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Streametal vom 01.02.2023.

6.2 Es ist dem Kunden gestattet, die Ware im regulären Geschäftsverkehr kostenlos für Streametal zu lagern. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und zu verkaufen. Jegliche Form von Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen ist untersagt.

6.3 Sofern der Kunde die gelieferte Ware verarbeitet, wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und auf Rechnung von Streametal als Hersteller erfolgt. Hierdurch erwirbt Streametal unmittelbar das Eigentum oder – falls die Verarbeitung aus Materialien mehrerer Eigentümer erfolgt und der Wert der verarbeiteten Sache den Wert der Produkte übersteigt – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Ware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Sollte Streametal dieses Eigentum nicht erwerben, überträgt der Kunde sein zukünftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit bereits jetzt auf Streametal. Wenn die Ware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt wird und die andere Sache als Hauptsache betrachtet wird, überträgt der Kunde – sofern er der Eigentümer der Hauptsache ist – das Miteigentum am einheitlichen Gegenstand im oben genannten Verhältnis auf Streametal. Jegliche Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

6.4 Wenn der Kunde die Ware oder verarbeitete Produkte weiterveräußert, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegenüber dem Erwerber zur Sicherung an Streametal ab – im Falle eines Miteigentums von Streametal an der Ware im Verhältnis zum entsprechenden Miteigentumsanteil. Das Gleiche gilt für andere Ansprüche, die an die Stelle der Ware treten oder anderweitig hinsichtlich der Ware entstehen, wie beispielsweise Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Falle von Verlust oder Zerstörung.

6.5 Wenn der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht vollständig bezahlt hat, gestattet der Kunde hiermit Streametal (oder beschafft die entsprechende Erlaubnis für Streametal), die unbezahlte Ware jederzeit nach dem Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise zurückzunehmen und sich Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden oder betroffener Dritter zu verschaffen, um alle notwendigen Schritte zur Wiedererlangung dieser Ware und zur Entfernung der Ware aus den betroffenen Räumlichkeiten durchzuführen.

6.6 Sollte der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigen, so ist Streametal auf Verlangen des Kunden bereit, diese Gegenstände freizugeben. Die Entscheidung, welche Gegenstände im Rahmen dieser Freigabe ausgewählt werden, obliegt jedoch Streametal.

7. Gewährleistung, Mängelrügen
7.1 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften im Falle von Mängeln.

7.2 Sofern der Kunde Streametal eine Spezifikation für die zu fertigende Ware bereitstellt, ist Streametal nur für die Einhaltung dieser Spezifikation verantwortlich. Die Beschaffenheit der Produkte ist mit der Spezifikation vollständig beschrieben, sodass Streametal keine weitere Gewährleistung oder Garantie übernimmt, wie beispielsweise die Eignung der Produkte für bestimmte Zwecke.

7.3 Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Ware oder Lieferung an den von ihm benannten Dritten eine sorgfältige Untersuchung durchzuführen. Offensichtliche Mängel oder solche, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als genehmigt, wenn Streametal nicht innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach der Lieferung eine schriftliche Mängelrüge erhält. Bei anderen Mängeln gilt die Ware als genehmigt, wenn Streametal nicht innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels eine schriftliche Mängelrüge erhält; wenn der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich war, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Frist maßgeblich. Der Kunde muss den Mangel genau bezeichnen, um Streametal eine Prüfung zu ermöglichen.

7.4 Falls Streametal die beanstandete Ware zurückerhalten möchte, muss der Kunde diese auf Anfrage von Streametal frachtfrei zurücksenden. Falls die Mängelrüge berechtigt ist, erstattet Streametal die Kosten für den günstigsten Versandweg. Diese Erstattung gilt jedoch nicht, wenn die Kosten höher sind, weil sich die Ware an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Bestimmungsort befindet.

7.5 Falls die gelieferte Ware Mängel aufweist, hat Streametal die Pflicht zur Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, je nach Wahl von Streametal. Eine Entfernung der mangelhaften Ware sowie der erneute Einbau ist jedoch nicht Bestandteil der Nacherfüllung, sofern Streametal ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Sollte die Nacherfüllung scheitern aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

7.6 Wenn es Rechtsmängel bei der gelieferten Ware gibt, ist Streametal verpflichtet, im Rahmen der Nacherfüllung nach eigenem Ermessen erforderliche Nutzungsrechte zu erwerben oder die Ware entsprechend der Spezifikation anzupassen, um Rechtsmängel zu beseitigen. Wenn die Parteien eine Beschränkung der Nutzung auf bestimmte Gebiete vereinbaren, können Rechtsmängel nur in Bezug auf dieses Gebiet geltend gemacht werden.

7.7 Wenn ein Mangel auf das Verschulden von Streametal zurückzuführen ist, hat der Kunde gemäß Klausel 8 Anspruch auf Schadensersatz.

7.8 Die Gewährleistungspflicht von Streametal erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware ohne vorherige Zustimmung von Streametal ändert oder von Dritten ändern lässt und dadurch die Beseitigung von Mängeln erschwert oder unmöglich gemacht wird. In einem solchen Fall muss der Kunde alle zusätzlichen Kosten tragen, die durch die Änderung entstehen.

7.9 Die Frist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme, sofern eine solche erforderlich ist. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz, die sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergeben oder auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Streametal oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Haftung, Freistellung
8.1 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund von Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Außerdem haftet Streametal für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auf Arglist oder auf der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie von Streametal, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

8.2 Wenn Streametal wesentliche Vertragspflichten fahrlässig verletzt, haftet sie nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie oder um eine Haftung nach dem ProdHaftG.

8.3 Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gemäß den vorstehenden Regelungen gelten auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Streametal in gleicher Weise.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Streametal von allen Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus einer Verletzung seiner Pflichten gemäß Ziff. 3 ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Diese Verpflichtung beinhaltet auch angemessene Kosten der Rechtsvertretung, die Streametal aufgrund des Verstoßes des Kunden entstehen können.

9. Höhere Gewalt
9.1 Als höhere Gewalt gilt ein von außen wirkendes Ereignis, das weder der Risiko- noch der Herrschaftssphäre der Parteien zuzurechnen ist, nicht vorhersehbar ist und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Wenn eine Partei infolgedessen ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist, liegt ein Fall höherer Gewalt vor.

9.2 Wenn es gemäß Ziff. 9.1 zu einem Fall höherer Gewalt kommt, werden die Verpflichtungen beider Parteien während der Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, sofern die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt informiert hat. Wenn das Ereignis der höheren Gewalt die Leistungsfähigkeit der betroffenen Partei beeinträchtigt, jedoch nicht ausschließt, hat diese Partei das Recht, die gemäß diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Partei angemessen zu reduzieren.

9.3 Sollte die Wirkung der höheren Gewalt länger als drei Monate andauern, so ist die nicht betroffene Partei berechtigt, vom betroffenen Fertigungsvertrag zurückzutreten.

10. Schutzrechte
Jede Partei behält alle ihre Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erhält keine Nutzungsrechte an den Waren oder Lieferungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Bestimmungen in Ziffern 7 und 8 haben keinen Einfluss auf etwaige Rechte des Kunden.

11. Vertraulichkeit
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle von Streametal erhaltenen Informationen, die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Verfahren, Budgets, Preisbildungsverfahren, Produktinformationen, Strategien, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Personal oder Lieferanten von Streametal betreffen, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle Informationen, die sich aus diesen Informationen ableiten lassen und alle anderen Informationen, die von Streametal ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder aus berechtigten Gründen als vertraulich anzusehen sind („Vertrauliche Informationen“). Der Kunde darf vertrauliche Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben, es sei denn, Streametal hat dem schriftlich zugestimmt. Ausgenommen hiervon sind die an der Durchführung des Vertrags beteiligten Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Berater, sofern sie einen berechtigten Grund für die Kenntnis der Informationen haben und einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, die den Anforderungen dieser Klausel 11.1 entspricht.

11.2 Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen der Ausübung oder Erfüllung der Rechte und/oder Pflichten, die sich aus diesen Einkaufsbedingungen und den unter diesen abgeschlossenen Fertigungsverträgen ergeben, verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung zum eigenen Vorteil der empfangenden Partei oder zum Vorteil Dritter ist nicht gestattet.

11.3 Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind bestimmte Fälle, in denen Streametal der Offenlegung von Vertraulichen Informationen schriftlich zugestimmt hat, die Informationen öffentlich zugänglich sind oder wurden, sie dem Kunden ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offengelegt wurden, der Kunde die Informationen unabhängig entwickelt hat oder die Offenlegung aufgrund von Gesetzen oder behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist. In diesem Fall ist der Kunde nur verpflichtet, die Vertraulichen Informationen in dem vom Gesetz geforderten Umfang offenzulegen und muss Streametal vor der Weitergabe der Informationen in Kenntnis setzen und den Umfang der Weitergabe abstimmen, sofern dies nicht rechtlich unzulässig ist.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Damit Änderungen oder Ergänzungen dieser AVB wirksam werden, müssen sie schriftlich festgehalten werden und ausdrücklich auf diese AVB Bezug nehmen. Auch eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufheben oder davon abweichen soll, bedarf der Schriftform und ausdrücklichen Bezugnahme auf diese AVB.

12.2 Die vorliegenden AVB und die Verträge, die unter diesen AVB zwischen Streametal und dem Kunden abgeschlossen wurden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) findet keine Anwendung.

12.3 Als Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen vereinbaren die Parteien Berlin.

12.4 Falls eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird eine rechtlich zulässige Bestimmung getroffen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.